[1306]Die Captūr, plur. inus. in den Rechten, die Verhaftnehmung eines Schuldners oder Verbrechers; aus dem Latein. Captura. Die Captur wider jemanden ergehen lassen, verhängen. Daher der Captur-Befehl, der Befehl, jemanden in Verhaft zu nehmen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1306.