[672] Captūr (v. lat.), Verhaftung; daher Capturbefehl, ein von der Obrigkeit erlassener Befehl, Jemanden überall betreffenden Falls zu verhaften.
Adelung-1793: Captūr, die
Brockhaus-1809: Der Captur-Befehl
Herder-1854: Captur