[1338] Die Clausūr, plur. die -en, aus dem mittlern Latein. Clausura von claudere. 1) In der Römischen Kirche bey einigen Mönchsorden, die Verbindlichkeit, in ihrem Kloster und Zellen eingeschlossen zu bleiben und alle menschliche Gesellschaft zu fliehen. Die Clausur beobachten, halten, dergleichen die Carthäuser und noch einige andere strenge Orden thun müssen. 2) Das Gesperre oder das Beschläge an den Büchern. Daher der Clausūr-Mácher, des -s, plur. ut nom. sing. eine Art Gürtler, die die Clausuren zu den Büchern verfertigen. 3) Ein Ohr in einem Buche; welches im verächtlichen Verstande ein Eselsohr genannt wird.