[1443]Der Delinquênt, des -en, plur. die -en, von dem Latein. Delinquens, der sich wegen eines schweren Verbrechens in Verhaft befindet, ein Missethäter; besonders nach seiner Verurtheilung zum Tode.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1443.