Dienstzwang, der

[1492] Der Dienstzwang, des -es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben, besitzen, ausüben. S. Bauernzwang. Besonders an einigen Orten, das Recht der Herrschaften, vermöge dessen ihre Unterthanen gegen einen geringen Lohn in ihre Dienste treten müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1492.
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