Ehelich

[1645] Ehelich, adj. et adv. welches von Ehe in der heutigen Bedeutung abstammet. Der eheliche Stand, der Ehestand. Eheliche Kinder, welche aus rechtmäßiger Ehe geboren sind. Ehelich werden, in dem feyerlichen Kanzelstyl, sich verheirathen. Es ist nicht gut ehelich werden, Matth. 19, 10. Aber für verheirathet, wie 1 Cor. 7, 10, den Ehelichen gebiethe ich, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich.

Anm. Ehedem war dieses Wort in der weitern Bedeutung für rechtmäßig sehr häufig. Elich besammet ist daz Concilium ze Basel, heißt es noch in einer Urkunde Kaisers Sigismund von 1432. In einem alten Deutsch-Latein. Vocabulario von 1477 wird legitimatio durch elychunge, und legitimare durch ehlich machen übersetzt. Elich weib, für rechtmäßige Gattinn, kommt schon in der Paraen. Tyrolis vor. Daß adel und edel ehedem so wie ehelich, rechtmäßig bedeutet habe, ist schon bey Edel angemerket worden. S. auch Frischens Wörterb. v. Ehe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1645.
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