[1653] Das Ehrengedächtniß, des -sses, plur. die -sse, ein Gedächtniß, d.i. Denkmahl, welches jemanden zu Ehren errichtet oder verfertiget wird; ein großen Theils veraltetes Wort, welches nur noch zuweilen von Lobschriften, Leichenpredigten und andern[1653] Mitteln, das rühmliche Andenken eines Verstorbenen zu erhalten, gebraucht wird.