Einbinden

[1689] Einbinden, verb. irreg. act. S. Binden. 1. Eigentlich, einen Körper in einen andern hinein binden. Junge Bäume in Stroh einbinden. Waaren in Papier einbinden. Sich den Kopf einbinden. Einen Haarbeutel einbinden, ihn an den Hinterhaaren befestigen. Die Segel einbinden, sie zusammen rollen und an die Rahe befestigen. Die Garne einbinden, bey den Jägern, sie an Reife oder Stäbe anheften. 2. In engerer und figürlicher Bedeutung. 1) Mit einem Bande versehen, von Büchern. Ein Buch einbinden. Ein Buch in Leder, in Pergament, in Pappe einbinden. 2) Dem Pathen bey der Taufe ein Geschenk an Gelde geben, weil es bey geringern Leuten ehedem in das Tuch des Kindes gebunden wurde. Sie haben viel, wenig eingebunden. Daher das Einbindegeld, im gemeinen Leben, das Pathengeschenk. 3) Sorgfältig empfehlen, genau anbefehlen, einschärfen, im gemeinen Leben. Ich habe es ihm sorgfältig, scharf, eingebunden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1689.
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