[1692]Eindingen, verb. irreg. act. (S. Dingen,) bey dem Unterhandeln mit in einen Vergleich einschließen, im gemeinen Leben. Das habe ich mit eingedungen. Von Ding, ein Vertrag, und dingen, einen Vergleich machen. Daher die Eindingung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1692.