[1706] Der Einhalt, des -es, plur. car. 1) Die Handlung, da man einen Körper in seiner Bewegung aufhält; am häufigsten in figürlicher Bedeutung, und mit dem Verbo thun. Jemanden Einhalt thun, ihn an der Fortsetzung einer Handlung hindern. Der Dieberey, der Schwelgerey, dem Duelliren Einhalt thun, diese Laster hindern, verbiethen. Im Oberdeutschen ist dieses Wort von einem weitern Umfange der Bedeutung, denn da geschiehet Einhalt der Strafe, wenn man selbige aufhören lässet; man thut seinen Begierden Einhalt, wenn man sie mäßiget und unterdrücket, u.s.f. welche Arten des Ausdruckes im Hochdeutschen seltener sind. Nieders. Inhalt. S. Einhalten, das Activum. 2) Einige Niedersachsen, wenn sie Hochdeutsch schreiben wollen, gebrauchen Einhalt oft für Inhalt, d.i. was in einem andern Dinge enthalten ist, werden aber dadurch feinen Hochdeutschen Ohren ein Ärgerniß, weil ein wohl die Präposition in ausdruckt, wenn sie die vierte, nicht aber, wenn sie die dritte Endung erfordert.