[1714]Einkêrben, verb. reg. act. 1) Kerben in etwas machen. Eine Schachtel, einen Fisch einkerben. 2) Vermittelst einer Kerbe einzeichnen, im gemeinen Leben. Eine Schuld einkerben, sie in das Kerbholz schneiden. So auch die Einkerbung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1714.