Einkerben

[1714] Einkêrben, verb. reg. act. 1) Kerben in etwas machen. Eine Schachtel, einen Fisch einkerben. 2) Vermittelst einer Kerbe einzeichnen, im gemeinen Leben. Eine Schuld einkerben, sie in das Kerbholz schneiden. So auch die Einkerbung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1714.
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