Eīnlaß, der

[1717] Der Eīnláß, des -sses, plur. die -lässe. 1) Die Handlung des Einlassens, in einigen Fällen; ohne Plural. Bis zehn Uhr ist Einlaß, so lange wird man noch in die Stadt gelassen. Daher das Einlaßgeld, welches man nach geschlossenen Thoren für den Einlaß bezahlet. 2) Ein kleines Nebenthor in den Städten, Fußgänger einzulassen, damit das große Thor nicht geöffnet werden darf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1717.
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