Einläuten

[1718] Einläuten, verb. reg. act. den Anfang einer Sache durch Läuten verkündigen. Ein Fest einläuten. Die Messe einläuten. Im gemeinen Leben bedeutet einläuten, absolute, oft auch zur Kirche läuten. Man hat schon eingeläutet. Daher die Einläutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1718.
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