Einläuten

[550] Einläuten, den Eintritt eines Festes durch Geläut mit den Glocken verkündigen; es geschieht gewöhnlich nach der 5. od. 6. Nachmittagsstunde des Heiligen Abends (d.i. des Tages vor dem Feste), beim Neujahr auch in der Mitternachtsstunde. An Meßplätzen wird auf diese Weise auch der Beginn der wirklichen Meßtage angezeigt. Der Gegensatz: Ausläuten, durch Geläut das Ende des Festes, auch einer Predigt (z.B. an Bußtagen), der Messe etc. anzeigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 550.
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