Erbfeuerherr, der

[1861] Der Erbfeuerhêrr, des -en, plur. die -en, ehemahlige Erbbeamte des Reiches, deren Amt auch das Feuereisenamt hieß. Sie hatten an dem kaiserlichen Hoflager auf Feuer und Licht zu sehen. Noch zu Carls V Zeiten wurde dieses Amt von einem Herren von Plesse verwaltet, mit dessen Familie es aber auch aufgehöret hat. S. Feuerherr.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1861.
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