Erbnehmer, der

[1866] Der Êrbnêhmer, des -s, plur. ut nom. sing. überhaupt ein jeder Erbe, der eine Erbschaft bekommt. Wenn aber Erben und Erbnehmer zusammen gesetzet werden, so bedeutet das erstere die Erben ab intestato, das letztere aber im engern Verstande die Nachkommen. Im Oberdeutschen Erbnehm, im Nieders. Arvnemer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1866.
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