[1869] Die Êrbschicht, oder Erbschichtung, plur. die -en, die Theilung eines Erbes, oder einer Erbschaft; wofür im Hochdeutschen Erbtheilung üblicher ist. Daher der Erbschichter, ein gleichfalls wenig gebräuchliches Wort, der willkührlich erwählte Schichter oder Theiler einer Erbschaft; ehedem auch der Erbrichter. Wer hat mich zum Richter oder Erbschichter über euch gesetzt? Luc. 12, 14.