[1870] Der Êrbstallmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener fürstlichen Häuser. In Nieder-Österreich sind es die Grafen von Harrach, in Steiermark die Grafen von Windischgrätz u.s.f. Daher das Erbstallmeisteramt. S. Stallmeister.