[1872] Der Êrbvergleich, des -es, plur. die -e, der Vergleich wegen einer Erbschaft; besonders eines regierenden Herren mit seinen abgefundenen Verwandten. Ingleichen, der endliche für sich und seine Erben geschlossene Vergleich in einer streitigen Sache; der Erb-Receß, der Erbvertrag.