Erlaucht

[1914] Erlaucht, adj. et adv. welches in dem gemeinen Sprachgebrauche längst veraltet ist, ehedem aber für illustris, berühmt, üblich war. Ther irlichte tag, der feyerliche Tag, Notker. Besonders wurde es ehedem, so wohl im Oberdeutschen als Niedersächsischen, als ein Ehrentitel fürstlicher Personen, für das heutige durchlauchtig gebraucht. Der irlüchte Hochgeborne Fürst und Herr – Herzog zu Sachsen, heißt es noch in einer Urkunde von 1472. Eine erlauchte Gesellschaft, auch wohl noch jetzt, von einer Gesellschaft fürstlicher und höherer Personen. In den neuern Zeiten hat man diesen Titel besonders den Reichsgrafen beygeleget. Es kann seyn, daß solches anfänglich von Privatpersonen geschehen, denen die wahre Bedeutung dieses Wortes unbekannt gewesen; indessen ist es doch in dieser Bedeutung wirklich in mehrern Kanzelleyen angenommen. Es ist also dieses nicht, wie Popowitsch behauptet, ein neues von den Sachsen erfundenes, sondern ein altes Wort, welches mit durchlauchtig einerley Bedeutung hat. In dem Abstracto lautet es Erlaucht. S. Erleuchten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1914-1915.
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