[1962] Der Êrzschatzmeister, des -s, plur. ut. nom. sing. von 2 Erz, ein Erzbeamter des Reiches, der bey feyerlichen Gelegenheiten die Stelle eines Schatzmeisters bey dem Kaiser und dem Reiche verwaltet, oder durch seinen Erbschatzmeister verwalten lässet. Es ist dieses Erzamt in den neuern Zeiten gestiftet, und Churpfalz übertragen worden.