Erzwürde, die

[1964] Die Êrzwürde, plur. die -n, von 2 Erz, die vornehmste Würde ihrer Art; doch nur in denjenigen Fällen, wo diejenigen, welche solche Würden bekleiden, ihrem Titel das Wort Erz- vorsetzen. So sind die Würden der Erzbeamten, die erzherzogliche Würde u.s.f. Erzwürden. Von der erzbischöflichen Würde ist dieses Wort wohl nicht gebräuchlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1964.
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