[1964] Die Êrzwürde, plur. die -n, von 2 Erz, die vornehmste Würde ihrer Art; doch nur in denjenigen Fällen, wo diejenigen, welche solche Würden bekleiden, ihrem Titel das Wort Erz- vorsetzen. So sind die Würden der Erzbeamten, die erzherzogliche Würde u.s.f. Erzwürden. Von der erzbischöflichen Würde ist dieses Wort wohl nicht gebräuchlich.