[241] Die Folterbank, plur. die -bänke, in den Gerichten, eine Folter, in Gestalt einer Bank, eine Inquisiten durch gewaltsame Ausdehnung der Glieder zum Bekenntnisse der Wahrheit zu bringen, zum Unterschiede von der Leiter und dem Stuhle; Nieders. Reckebank, Pienbank.