Forstbann, der

[250] Der Forstbann, des -es, plur. inus. in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, 1) der Bann, d.i. das Recht des Forstherren, in seinem Forste Gesetze und Verordnungen zu machen; das Forstrecht. 2) Das Recht des Forstherren, vermöge dessen seine Unterthanen ihr Holz und ihre Mastung aus seinen Forsten nehmen müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 250.
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