[292] Das Freybier, des -es, plur. von mehrern Arten und Quantitäten, die -e. 1) Bier, welches jemanden unentgeldlich gegeben wird. Der Gemeinde ein Freybier geben. 2) Bier, welches gewissen Personen, z.B. den Kirchenbedienten, ohne Abtrag der Tranksteuer zu brauen erlaubt wird.