Freylassung, die

[298] Die Freylassung, plur. die -en, aus der R.A. frey lassen, diejenige Handlung, da man einen Leibeigenen der Leibeigenschaft entlässet, ihm seine Freyheit schenket; Manumissio. Auch wohl die Entlassung eines Gefangenen aus seiner Gefangenschaft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 298.
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