[298]Die Freylassung, plur. die -en, aus der R.A. frey lassen, diejenige Handlung, da man einen Leibeigenen der Leibeigenschaft entlässet, ihm seine Freyheit schenket; Manumissio. Auch wohl die Entlassung eines Gefangenen aus seiner Gefangenschaft.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 298.