[298] Das Frēymáchen, des -s, plur. inus. oder die Freymachung, plur. die -en, ein aus der R.A. frey machen zusammen[298] gesetztes Wort, die Handlung, da man etwas frey macht. Die Freymachung der Waaren, im gemeinen Leben, die Handlung, da man die Accise oder andere Abgaben von denselben bezahlet. Im Bergbaue ist das Freymachen oder die Freymachung diejenige Handlung, da ein Bau für frey oder verlassen erkläret wird; daher der Freymacher, derjenige Bergmann, der eine verlassene Zeche für frey erklären lässet; das Freymachungsbuch, dasjenige Buch, in welches diese Handlung eingetragen wird; der Freymachensrichter, der dazu verordnete Bergmeister.