[299] Der Freymeister, des -s, plur. ut nom. sing. bey den Handwerkern, ein unzünftiger Meister; oder auch ein Meister, der auf obrigkeitlichen Befehl und auf eine eingeschränkte Art in die Zunft aufgenommen worden; von welcher Art es denn Freyfleischer und in Niedersachsen Freyschlächter, Freyschmiede, Freyschuster, Freyschneider, u.s.f. gibt. Daher das Freymeisterrecht, des -es, plur. inus. das Recht eines solchen Freymeisters; die Freymeisterschaft, plur. inus. dessen Zustand.