[452] Der Gebiethiger, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes und nur noch in einigen Ritterorden übliches Wort, einen Befehlshaber, einen Officier, zu bezeichnen, der andern zu gebiethen hat. Ehedem auch Biethiger, im Nieders. Biedeger, für Comthur oder Commendator S. Commenthur.