[534]Die Geleitsleute, sing. inus. diejenigen, welche auf Befehl des Geleitsherren die Reisenden in Person geleiten, und in weiterer Bedeutung alle diejenigen, welche bey einem Geleitsamte angestellet sind.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 534.