[545] 2. Das Gemächt, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben einiger Gegenden, die Zeugungsglieder bey Menschen und großen Thieren beyder Geschlechter, besonders des männlichen, der Hodensack; das Geschröt. Einen Schaden an dem Gemächte haben.
Anm. Es scheinet, daß dieses Wort gleichfalls von dem Zeitworte machen abstamme, doch nur so fern es ehedem auch verbinden, vereinigen bedeutete; von welchem Gebrauche auch ein Ehegatte in einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem ein Gemächt oder Ehegemächt genannt wurde. S. Gemahl und Magen 1.