Gemächt (2), das

[545] 2. Das Gemächt, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben einiger Gegenden, die Zeugungsglieder bey Menschen und großen Thieren beyder Geschlechter, besonders des männlichen, der Hodensack; das Geschröt. Einen Schaden an dem Gemächte haben.

Anm. Es scheinet, daß dieses Wort gleichfalls von dem Zeitworte machen abstamme, doch nur so fern es ehedem auch verbinden, vereinigen bedeutete; von welchem Gebrauche auch ein Ehegatte in einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem ein Gemächt oder Ehegemächt genannt wurde. S. Gemahl und Magen 1.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 545.
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