[551]Das Gemeinderêcht, des -es, plur. inus. das Recht, an den Freyheiten und Vorzügen einer Dorfgemeinde Theil zu nehmen. Jemanden in das Gemeinderecht aufnehmen. Gemeinderecht haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 551.