[565]Genießbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich genießen lässet; im Oberdeutschen genießlich. Die Gaben des Glücks verlieren ihren Werth, wenn die Freude sie uns nicht genießbar macht. Daher die Genießbarkeit, plur. inus.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 565.