[583] Gereuen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und nur als ein unpersönliches Zeitwort mit der ersten Endung der Sache, und der vierten Endung der Person gebraucht wird, Reue, oder nachfolgendes Mißfallen an einer vorher gegangenen Handlung empfinden.
Mich gerou noch nie, das ich u.s.f.
Reinmar der Alte.
Thue nichts ohne Rath, so gereuet dichs nicht nach der That, Sir. 32, 24. So wird den Herrn auch gereuen das Übel u.s.f. Jer. 26, 13. Gott können seine Wohlthaten nie gereuen. Laß dich diese Ausgabe nicht gereuen. Es wird dich gereuen. Es gereuet mich, daß ich ihm so viel vertrauet habe. Im Oberdeutschen auch mit der zweyten Endung der Sache. Es gereuet ihn der That.
Si sol sich lan geruwen
Wol der ungetat,
König Conrad.
Anm. Im gemeinen Leben auch häufig nur reuen, Nieders. rouen, rijen, bey dem Notker geriuuwen, in dem alten Gedichte auf den heil. Anno ciruwin, im Angels. hreowan, im Engl. to rue. S. Reue.