[588]Der Gerichtshandel, des -s, plur. die -händel, ein gerichtlicher Handel, eine jede Sache, welche vor Gericht gebracht und daselbst abgethan wird, und in engerer Bedeutung, eine Streitsache, ein Prozeß.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.