[588] Die Gerichtshếrrschaft, plur. die -en. 1) Die Herrschaft oder die Befugniß des Gerichtsherren, das Recht Gericht zu halten, ohne Plural; die Gerichtbarkeit. 2) Diejenige Person, welche dieses Recht besitzet; der Gerichtsherr oder die Gerichtsfrau.