Gerichtsherrschaft, die

[588] Die Gerichtshếrrschaft, plur. die -en. 1) Die Herrschaft oder die Befugniß des Gerichtsherren, das Recht Gericht zu halten, ohne Plural; die Gerichtbarkeit. 2) Diejenige Person, welche dieses Recht besitzet; der Gerichtsherr oder die Gerichtsfrau.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.
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