Gerichtsschuldheiß, der

[589] Der Gerichtsschuldheiß, des -en, plur. die -en, der Schuldheiß, welcher im Nahmen des Landesfürsten das Richteramt verwaltet, und an andern Orten Richter, Präsident, Stadtvogt, Gerichtsvogt u.s.f. genannt wird. Auch auf den Dörfern gibt es zuweilen Gerichtsschuldheißen, welche zusammen gezogen Gerichtsschulzen genannt werden, und in geringfügigen Sachen Recht zu sprechen haben. An andern Orten heißen sie Gerichtsschöppen, Bauermeister, Rügemeister, Richter u.s.f. S. Schuldheiß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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