[1106] Der Hèngstmann, des -es, plur. die -männer, in den Stutereyen, derjenige, welcher die Belegung der Mutterpferde zu besorgen hat; der Wildenhirt, Stutenmeister. Im gemeinen Leben führet auch derjenige den Nahmen eines Hengstmannes, welcher mit seinem Beschälhengste von einem Orte zum andern reitet, und Mutterpferde gegen einen gewissen Lohn belegen lässet.