[1228] Der Hochverrath, des -es, plur. die -e, ein in den Rechten übliches Wort, den an der höchsten Landesobrigkeit, an dem Vaterlande, begangenen Verrath, und in weiterer Bedeutung ein jedes Verbrechen der beleidigten Majestät zu bezeichnen. Des Hochverrathe schuldig seyn. S. Verrath.