Hofkriegsrath, der

[1244] Der Hofkriegsrath, des -es, plur. inus. an dem kaiserlichen Hofe zu Wien ein unmittelbar unter dem Hofe stehendes Raths-Collegium, von welchem alle Sachen, welche die Armee und das Kriegswesen betreffen, abhängen, und welches mit einem Hofkriegsraths-Präsidenten, 5 Hofkriegsräthen, 9 Hofräthen und verschiedenen Hofkriegs-Secretarien besetzt ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1244.
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