Kammerbediente, der

[1483] Der Kammerbediente, des -n, plur. die -n. 1) Ein Bedienter, welcher einen vornehmen Herren in seinen Wohnzimmern bedienet. S. Kammer 3. 2) (a). 2) Ein Bedienter bey einer fürstlichen Finanz-Kammer. S. Kammer 3. 2) (b). In beyden Fällen im gemeinen Leben und im Plural auch die Kammerleute.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1483.
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