[1483] Der Kammerbediente, des -n, plur. die -n. 1) Ein Bedienter, welcher einen vornehmen Herren in seinen Wohnzimmern bedienet. S. Kammer 3. 2) (a). 2) Ein Bedienter bey einer fürstlichen Finanz-Kammer. S. Kammer 3. 2) (b). In beyden Fällen im gemeinen Leben und im Plural auch die Kammerleute.