[1486] Der Kämmerīer, des -s, plur. ut nom. sing. ein aus dem Ital. Cameriere entlehntes Wort, einen fürstlichen Kammerbedienten zu bezeichnen, welchem die Chatoulle, oder das zu den unmittelbaren Bedürfnissen seines Herren bestimmte Geld, dessen Kostbarkeiten, Juwelen u.s.f. anvertrauet sind, und welcher dem Range nach gemeiniglich unmittelbar vor den Kammerdienern gehet. Der geheime Kämmerier. Dessen Gattinn, die Kämmerierinn.