[1488]Der Kammerschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schreiber bey einer fürstlichen Finanz-Kammer; ingleichen bey einem jeden Collegio oder einer jeden Expedition, welche den Nahmen einer Kammer führet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488.