[1524] Der Kaufmann, des -es, plur. die Kaufleute, selten die Kaufmänner. 1) In der weitern Bedeutung des Zeitwortes kaufen, da es so viel als handeln, d.i. durch kaufen und wieder verkaufen seine Nahrung gewinnen bedeutet, ist der Kaufmann, und um ihn von dem Kaufmanne in der folgenden zweyten Bedeutung zu unterscheiden, der Kauf- und Handelsmann, ein jeder, der sich auf solche Art seine Nahrung erwirbt. Im gemeinen Leben gebraucht man es auch wirklich in diesem weitern Verstande, wo man, besonders an kleinern Orten, alle Krämer mit diesem Nahmen zu belegen pfleget, wenn nur ihr Handel nicht gar zu sehr ins Kleine gehet, oder zu verächtliche Dinge betrifft. In engerm Verstande ist ein Kaufmann nur derjenige, welcher im Ganzen oder im Großen handelt, d.i. einkauft und verkauft, zum Unterschiede von einem Krämer, welcher die Waaren nach Ellen, Pfunden u.s.f. verkauft. In dieser eingeschränkten Bedeutung wird es in ansehnlichen Handelsstädten, z.B. zu Leipzig, Hamburg u.s.f. gebraucht, wo die Kramerinnung von der Innung der Kaufleute genau unterschieden ist, und kein Kaufmann im Kleinen handeln darf, wenn er nicht förmlich in die Kramerinnung aufgenommen worden. Einen angesehenen Kaufmann dieser Art pflegt man auch wohl, besonders wenn man mit Achtung von ihm spricht, einen Kaufherren, noch mehr aber einen Kauf- und Handelsherren zu nennen. In Wien ist der Sprachgebrauch anders beschaffen. Kaufleute im engern Verstande heißen daselbst Niederläger, zum Unterschiede von den Krämern und Tändlern. Die Krämer werden wiederum in zwey Arten getheilet, wovon diejenigen, welche mit kostbaren Waaren, z.B. ausländischen Tüchern, Sammet, seidenen Zeugen handeln, Kauf- und Handelsleute, die übrigen aber in engerm Verstande Krämer heißen. Tändler scheinen diejenigen zu seyn, welche mit solchen Kleinigkeiten handeln, welche ihnen noch nicht einmahl auf den Nahmen eines Krämers ein Recht geben. Die Wechsler oder Banquiers werden daselbst zu den Niederlägern gerechnet und Niederlagsverwandte genannt. In dieser ganzen Bedeutung lautet der Plural nur Kaufleute. Die Gattinn eines Kaufmannes heißt im gemeinen Leben die Kaufmannsfrau, im Oberd. auch wohl die Kaufmänninn, in der anständigen Sprechart der Hochdeutschen die Kauf- und Handelsfrau, welchen Nahmen sie auch bekommt, wenn sie in ihrem eigenen Nahmen handelt. 2) In der engsten Bedeutung des Zeitwortes kaufen ist Kaufmann im gemeinen Leben derjenige, welcher etwas kaufet, d.i. für ein von dem andern bewilligtes Geld an sich bringt, oder an sich bringen will. Einen Kaufmann zu etwas suchen. Es haben sich verschiedene Kaufleute dazu gemeldet. Einen Kaufmann zu etwas abgeben wollen, es kaufen wollen. In welcher Bedeutung man auch zuweilen im Plural die Kaufmänner sagt. In der anständigern Sprechart ist dafür Käufer üblicher, so wie man auch im weiblichen Geschlechte nicht Kaufmänninn, oder Kauffrau, sondern Käuferinn sagt.
Anm. In der ersten Bedeutung schon bey dem Ottfried Koufman, bey dem Stryker Choufman, im Angels. Cheapman, im[1524] Nieders. Koopmann, im Schwed. Köpman, wohin auch das Lat. Caupo gehöret. Im Engl. ist Chapman ein Käufer.
Brockhaus-1809: Maria Angelika Kaufmann · Marie Angelike Kaufmann · Angelica Kaufmann
Brockhaus-1911: Kaufmann [3] · Kaufmann [2] · Kaufmann
DamenConvLex-1834: Kaufmann, Angelica
Eisler-1912: Kaufmann, Nikolaus · Kaufmann, Max · Kaufmann, David
Heiligenlexikon-1858: Leo Kaufmann (41)
Meyers-1905: Kaufmann [2] · Kaufmann [1]
Pagel-1901: Kaufmann, Eduard · Kaufmann, Constantin
Pataky-1898: Kaufmann, Frau Mathilde · George-Kaufmann, Amara
Pierer-1857: Kaufmann [3] · Kaufmann · Kaufmann [1] · Kaufmann [2]