Kindlich

[1578] Kindlich, -er, -ste, adj. et adv. einem Kinde gleich oder ähnlich, in dem Zustande eines Kindes gegründet. 1) In der ersten Bedeutung des Wortes Kind, dem Verhältnisse eines Kindes gegen die Urheber seines Lebens und Daseyns gemäß und darin gegründet. Die kindliche Liebe, die Liebe eines Kindes gegen seine Ältern, und gegen diejenigen, welche deren Stelle vertreten. Kindliche Zärtlichkeit. Kindliche Gesinnung. Der kindliche Gehorsam. Die kindliche Furcht, wenn man den Verlust der Liebe und Wohlthaten im Falle der Beleidigungen von Ältern und deren Stellvertretern besorget; im Gegensatze der knechtischen Furcht. Als ein Nebenwort kommt es seltener vor. 2) In der dritten Bedeutung des Hauptwortes Kind, in der Kindheit, in dem Alter eines Kindes gegründet, im guten, wenigstens gleichgültigen Verstande. Das kindliche Alter, das Alter eines Kindes, einer Person, so lange sie noch ein Kind ist; besser Kindesalter. Eine kindliche Freude, mit der Empfindung, mit welcher sich Kinder zu freuen pflegen. Indessen wird es doch in dieser Bedeutung nur selten gebraucht, zumahl da die Zweydeutigkeit mit der vorigen Bedeutung leicht einen Mißverstand machen kann. Als ein Nebenwort ist es hier gar nicht üblich.

Anm. Kindisch beziehet sich allein auf das Alter, und den mit demselben verbundenen Mangel des Ernstes und des Verstandes; kindlich auf das Verhältniß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1578.
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