[1586]Der Kirchenruf, des -es, plur. inus. an einigen Orten, die Bekanntmachung einer Sache bey oder nach dem öffentlichen Gottesdienste; in einigen Gegenden die Kirchsprache. Etwas durch einen Kirchenruf verkündigen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1586.