[1732] Kostfrey, -er, -este, adj. et adv. 1) * Geneigt, andern die Kost, d.i. Speise und Unterhalt, ohne Bezahlung darzureichen; wofür doch im Hochdeutschen gastfrey üblicher ist, S. dieses Wort. Ein kostfreyer Mann, Sir. 31, 28. 2) Die Kost, d.i. den Unterhalt, frey, oder ohne Bezahlung habend; ohne Comparation, und am häufigsten als ein Nebenwort.