[1797]Das Krongut, des -es, plur. die -güter, ein Nahme, welchen in einigen Königreichen die Kammergüter oder Domänen führen, weil der Ertrag derselben zur Behauptung der königlichen Würde und Pracht angewendet wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1797.