[1890] Die Landmünze, plur. die -n. 1) Die in einem Lande eingeführte, von dem Landesherren geprägte Münze, zum Unterschiede von der fremden oder auswärtigen Münze; in welcher Bedeutung der Plural nur von mehrern Arten üblich ist. 2) In Baiern ist die Landmünze eine Art individueller Rechnungsmünze, welche daselbst 21/2 Kreuzer oder 10 Pfennige gilt. 24 Landmünzen machen daselbst einen Gulden.