Landtag, der

[1896] Der Landtag, des -es, plur. die -tage, die Versammlung der Landstände, oder der Stände einer Provinz, und[1896] zuweilen die versammelten Stände selbst; zum Unterschiede von einem Kreis- und Reichstage. Einen Landtag ausschreiben. Auf den Landtag reisen. Einen Landtag halten, im gemeinen Leben landtagen. In Pohlen, wo die Landtage vor den Reichstagen vorher gehen, sind jene Versammlungen des Adels in den Provinzen. Eben daselbst werden aber auch die Landgerichte in den Woiwodschaften Landtage genannt. Von Tag, eine Versammlung an einem bestimmten Tage. Schwed. Herredag. Ehedem waren die Landtage auch unter dem Nahmen der Landsprachen bekannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1896-1897.
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